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Freie Wähler EILENBURG

Dezember 2018

Stellungnahme zum BV SPD/CDU Grüner Ring/Wäscherei Wagner

Die Fraktion Freies Bündnis stimmt dem BV nicht zu.

Begründung
  • Der Stadtrat hat sich nicht vom Grüngürtel verabschiedet, sondern 2008 für diesen Zweck das Grundstück erworben. Der Grüngürtel soll beendet werden, da mehrere Eigentümer im Interesse einer lebenswerten Stadt und Darstellung ihrer historischen Stadtmauer als Grüngürtel ihr Eigentum aufgegeben haben.
  • Frau Wagner war und ist Mieterin in dem Objekt und konnte mit dem alten Mietpreis aus den 90-iger Jahren in Höhe von 334 € für 203 m² weiter wirtschaften. Sie hat damit seit 2008 eine max. Wirtschaftsförderung erfahren. Der Vertrag lief 2014 aus und wurde immer wieder verlängert, um ihr einen Übergang in die Rente zu ermöglichen. Der Bürgermeister erhielt per Stadtratsbeschluss den Auftrag, das Mietverhältnis zum 30.06.2020 zu beenden.
  • An diesem Beschluss wollen wir zum Wohle unserer Stadt festhalten, weil - Frau Wagner bisher keinen Nachfolger benannt hat, - ihre finanzielle Situation bisher keine Mietsteigerung verkraften konnte. Wie soll dann der Kaufpreis von rund 200 T€ aufgebracht werden?
  • Die Behauptung, es gäbe in der Stadt sonst kein Angebot für Reinigung und Wäscherei ist falsch, da in der August-Fritzsche-Straße und in der Puschkinstraße Alternativen existieren. Auch Abhol- und Bringeservice stehen z.B. über boas zur Verfügung
  • Die Glaubwürdigkeit des Stadtrates und der Verwaltung würde mit der Änderung der Beschlusslage schweren Schaden nehmen. Wie wollen wir zukünftig Beschlüsse umsetzen, wenn mit viel "tamtam" in der Presse, mit falschen Behauptungen und drängenden Telefonanrufen die Stadträte in ihrer Meinungsbildung beeinflusst werden können.

Sollte sich dennoch eine Mehrheit zur Unterstützung dieses Antrages finden, stellt die Fraktion Freies Bündnis den Antrag "Zurückweisung in den Stadtrat" zur Klärung der

  • Finanzierung
  • Nachfolge und
  • Umweltbelastungen des Grundstückes mit Prüfung der Umweltverträglichkeit für die Anwohner in der Zukunft

Oktober 2018

Antrag auf Änderung des Baubeschlusses

"Multifunktionales Schulgebäude, Hallesche Str. 27"

Stadtrat am 01.10.2018

Da dieser Beschluss auf Grund eines Formfehlers noch einmal gefasst werden muss, möchten wir die Stadträte noch einmal bitten, dieses Bauvorhaben sachlich zu überdenken und zu bewerten. Wir möchten daran erinnern, dass wir vor Kurzem den Hortneubau an der Ostschule in Betrieb genommen haben, der vor einigen Jahren schon beschlossen werden sollte, wo aber die Mehrheit der Stadträte für die Verteilung der Kinder auf zwei Kita´s gestimmt hatte, was de facto die Trennung des Hortes von der Schule bedeutete.

2018 sind wir auf dem Weg wieder die Trennung des Hortes von der Schule zu beschließen. Schule und Hort sind als Einheit zu betrachten. Dazu ist ein gemeinsames Haus bzw. Gelände eine wesentliche Voraussetzung. Das soll nun mit der Trennung auf zwei Standorte beendet werden. Damit verschlechtern sich die pädagogischen und organisatorischen Bedingungen für beide Einrichtungen gravierend – nur Räume werden geschaffen.

Es gibt drei Möglichkeiten für diese Baumaßnahme: Bitte betrachten Sie diese Varianten unter dem Aspekt der besten Lernbedingungen für die Kinder und fällen Sie dann ihre Entscheidung.

  Baumaßnahme Vorteile Nachteile
1. Neubau Hort an die GS Berg u. tlw. Sanierung der Schule (Fluchtwege, Lärmschutz u.a.) GS Berg: Schule und Hort bleiben eine Einheit Kostengünstigste Lösung (geschätzt 2,4 Mio €)
CULTUS+: Kapazität muss nicht auf 72 Schüler reduzieren werden, hat Perspektive
Sanierter Keller muss nicht umgebaut werden, Gebäude ist durch Dach- u. Kellersanierung weiterhin nutzbar, während Baumaß-nahme keine Beeinträchtigung des Schulbetriebes
kein Planungsvorlauf
Multifunktionsgebäude wird nicht weiter saniert

Option: Verkauf an Cultus+ und schrittweise Sanierung durch CULTUS+
2. Sanierung und Dachausbau des gesamten Multifunktions-gebäudes für GS Berg und Hort GS Berg: Schule und Hort bleiben eine Einheit Kellerumbau nicht erforderlich
CULTUS+: keine
Dachgeschoss muss mit ausgebaut oder Anbau errichtet werden
CULTUS+: muss Gebäude verlassen, Alternative suchen oder Schulbetrieb einstellen
teuerste Lösung (ca.3,8 Mio zzgl. Dachausbau)
3. Teilsanierung Multifunktionsgebäude GS Berg: nach Ende ausreichend Unterrichtsräume
Teilsanierung (Fluchtwege, Lärmschutz u.a.) im Schulhaus bisher nicht geplant
CULTUS+: keine (außer neue Fenster u. Heizung)
GS Berg: Verschlechterung der Raumsituation während der Baumaßnahme (starke Einschränkung bei Musik-, Werken- u. Sportunterricht)
Unfallgefahr durch ständigen Weg mit Straßenquerung
CULTUS+: Platzproblem, statt 80 nur 72 Schüler möglich; Auszug während Baumaßnahme; keine Entwicklungs-möglichkeit, mittelfristig Auszug oder Schulschließung
keine nachhaltige u. gute Lösung

 


Juli 2018

Die Fraktion Freies Bündnis bittet die Stadträte folgende Fakten zur Kenntnis zu nehmen und die geplanten Investitionen in Hochleistungspumpen für den Hochwasserfall zu überdenken bzw. darauf zu verzichten.

Fakten und Vorschläge zum Investitionsvorhaben Pumpen für Feuerwehr

  • Aussagen der Studie der Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH von 2014
  • Im Pkt. 4.4. erforderliche Maßnahmen wird Erhöhung der Pumpleistung an den Sielen durch Kauf von 3 (bis 4) Hochleistungspumpen gefordert – Pumpleistung 150 bis 200 l/s
  • Pkt. 4.5 u. 4.3 sind die Kosten für die Pumpen mit 140.000 € geschätzt.
1. Bestand an Pumpen des THW, OV Eilenburg
Pumpentyp Anzahl l/min l/s l/s gesamt
Hanibal 1 5.000 83,3 83,3
Vilo 1 3.200 53,3 53,3
Vilo 3 2.000 33,3 100,0
Mast 5 1.500 25,0 125,0
Chiemsee 4 1.500 25,0 100,0
        461,6
    gefordert lt. Studie 150 – 200
  • somit Überkapazität von ca. 260 l/s wenn alle Pumpen im Einsatz wären
  • somit können weitere Pumparbeiten in der Stadt oder anderswo geleistet werden
  • Nach Rücksprache mit Herrn Kamprath ist es so, dass das THW OV Eilenburg bei sich anbahnender Hochwassergefahr in Eilenburg verbleibt (Einsatzvorbehalt), so dass wir mit deren Pumpkapazität und den ausgebildeten Maschinenführern rechnen können.
  • Das THW kann jederzeit weitere Aggregate und "Manpower" aus anderen Einheiten/Bundesländern anfordern.
2. Vorschläge
  • Vorerst Verzicht auf die Anschaffung weiterer eigener Pumpen Feuerwehr
  • Abstimmung Feuerwehr/THW/Stadtwerke/Stadtverwaltung zur Anschaffung notwendiger Notstromaggregate und eventuell von Elektrotauchpumpen. Für Notstromaggregate besteht Bedarf (lt. Rücksprache mit Frau Trulson-Schult und THW). Der OV des THW hat bereits Bedarf bei der Bundesbehörde angemeldet – deshalb Abstimmung zwischen allen Beteiligten!
  • Überarbeitung des Notfallplanes unter Einbindung der Feuerwehr, des THW und punktuell auch der Stadtwerke
  • Nutzung des mobilen Hochwasserpegels, der beim THW vorhanden ist. Dieser kann per Internet vom Einsatzstab abgelesen werden (Passwort wird von THW vergeben)

Nach intensiver Diskussion und Rücksprache des Oberbürgermeisters mit dem örtlichen THW und der Bestätigung des Einsatzvorbehaltes wurde auf diese Investition verzichtet.


April 2018

Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2017 - Stellungnahme zum Beteiligungsentwurf

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Berkner,

da wir erst vor kurzem von der Fortschreibung des Regionalplanes erfahren haben, können wir erst jetzt dazu Stellung nehmen. Wir hoffen, dass Sie diese noch annehmen.

zu Punkt 1.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung G 1.1.11
Der Raum Eilenburg sieht sich nicht nur als Erholungslandschaft, sondern vor allem als Wohn-standort für den Raum Leipzig, aber auch als Wirtschaftsstandort und als landwirtschaftlich geprägter Raum.

zu Punkt 1.3 Zentrale Orte und Verbünde
Eilenburg als Mittelzentrum ist anders als in Karte 3 dargestellt, sehr eng mit den Gemeinden Jesewitz und Zschepplin verflochten. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Eilenburg-West, zuständig für diese beiden Gemeinden, ist in Eilenburg. Die engen Verflechtungen spiegeln sich in ÖPNV-Verbindungen, Schulnutzungen, bei Ärzten, Krankenhaus, Schwimmhalle, Kulturein-richtungen u.v.m. wider. Hier sollte zeichnerisch dieser Verbund auch dargestellt werden.

zu Punkt 2.2 Siedlungsentwicklung im Zusammenhang mit Fluglärm Z 2.2.1.13
Die Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle hat bereits zu einer spürbaren Erhöhung des Fluglärms in Eilenburg und den westlich gelegenen Ortsteilen geführt – besonders in den Abend- und Nachtstunden. Der weitere Ausbau zu einem international bedeutenden Frachtdrehkreuz mit uneingeschränkten Nachtstarts und –landungen ist Ziel der Landes- und Bundesregierung. Hier vermissen wir konkrete Ziele für die Zukunft zum Schutz der hier lebenden Menschen. Ziele zum Schutz der Vögel, der Feldhamster und Biber sind im Regionalplan ausreichend definiert. Wo sind die Ziele zum Schutz der Menschen? Der Siedlungsbeschränkungsbereich reicht bereits bis an die Gemarkung der Ortsteile heran.
Wir fordern

  • klar definierte Ziele zum Lärmschutz besonders nachts
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Erreichung der Ziele analog der Handlungsempfehlungen im Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes
  • keine weitere Ausdehnung der SBB bei Zunahme der Flugbewegungen.

zu Punkt 5.3 Telekommunikation
Die flächendeckende Versorgung der Region mit 50 Mbit/s ist nicht zukunftsgerecht. Hier fordern wir die Aufnahme eines Zieles (z.B. Glasfaserausbau Vectoring mit Stand der Technik Technologie > 50 Mbit/s, LTE-Ausbau mit bis zu 300 Mbit/s oder Hybrid AccessTechniken (Kombination Fest- und Mobilfunknetz) wichtig im ländlichen Raum, welches den Anforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung entspricht.

zu Punkt 4.2.1 Landwirtschaft – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft
Wir fordern, dass Versiegelung und Entzug landwirtschaftlicher Flächen für anderweitige Nutzungen nur in Ausnahmefällen möglich ist und nicht nur für Flächen mit hohem Ertragspotential.

zu Punkt 4.2.1.7 Umwandlung von Ackerflächen in Grünland
Dazu möchten wir anmerken, dass die Hoffnung auf die Ansiedlung von mehr Wiederkäuern (Rinder und Schafe) zur Verwertung des anfallenden Futters nicht realistisch ist.

zu Punkt 4.2.1.10 Erhalt der Produktionsstandorte der Tierhaltung
Auch dieses Ziel ist auf Grund der bestehenden und zu erwartenden Auflagen und Anforderung nicht realistisch, da die Tierhaltung kaum noch wirtschaftlich ist.

Dieser Brief wurde von den Mitgliedern der Fraktion "Freies Bündnis" und der Mehrzahl der Freien Unabhängigen Wählergemeinschaft unterzeichnet


April 2018

Freie Wähler bilden sich weiter

Von Ellen Häußler, Eilenburg 23. April 2018.

Am Wochenende 20./21.04.18 fuhren Mitglieder der Freien Unabhängigen Wählergemeinschaft (FUW) zu einem Seminar nach Obergoseln/Großweitzschen. In Zusammenarbeit mit Referenten des Vereins WKB ("Werk für kommunalpolitische Bildung Sachsen e.V.") Werdau vertieften sie sich besonders in das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung unter Beachtung der Gemeindeordnung und Landkreisordnung des Freistaates Sachsen. Neben Informationen zu aktuellen Veränderungen, wurden auch praktische Fragen zur eigenen Wählervereinigung diskutiert.

Interessant und kontrovers ging es um die Namensgebung der Vereinigung zur nächsten Kommunalwahl. Bleibt es bei FUW oder ist "Freie Wähler" sinnvoll, da allgemeiner bekannt und somit von höherem Wiedererkennungswert. Auch über die Vor- und Nachteile der Struktur der Vereinigung wurde gesprochen. Beides sollen Themen der nächsten Zusammenkunft werden.

Am nächsten Tag stand das Thema Öffentlichkeitsarbeit in der Kommunalpolitik im Mittelpunkt. Der Referent, selbst einmal Freier Journalist, gab wichtige Anregungen zu Möglichkeiten der öffentlichen Wahrnehmung und zur Zusammenarbeit mit Printmedien. Auch hier nahmen wir viele Anregungen mit und haben den Vorsatz, unbedingt einige davon umzusetzen.

Blick in die Diskussionsrunde