April 2018
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Berkner,
da wir erst vor kurzem von der Fortschreibung des Regionalplanes erfahren haben, können wir erst jetzt dazu Stellung nehmen. Wir hoffen, dass Sie diese noch annehmen.
zu Punkt 1.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung G 1.1.11
Der Raum Eilenburg sieht sich nicht nur als Erholungslandschaft, sondern vor allem als Wohn-standort für den Raum Leipzig, aber auch als Wirtschaftsstandort und als landwirtschaftlich geprägter Raum.
zu Punkt 1.3 Zentrale Orte und Verbünde
Eilenburg als Mittelzentrum ist anders als in Karte 3 dargestellt, sehr eng mit den Gemeinden Jesewitz und Zschepplin verflochten. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Eilenburg-West, zuständig für diese beiden Gemeinden, ist in Eilenburg. Die engen Verflechtungen spiegeln sich in ÖPNV-Verbindungen, Schulnutzungen, bei Ärzten, Krankenhaus, Schwimmhalle, Kulturein-richtungen u.v.m. wider. Hier sollte zeichnerisch dieser Verbund auch dargestellt werden.
zu Punkt 2.2 Siedlungsentwicklung im Zusammenhang mit Fluglärm Z 2.2.1.13
Die Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle hat bereits zu einer spürbaren Erhöhung des Fluglärms in Eilenburg und den westlich gelegenen Ortsteilen geführt – besonders in den Abend- und Nachtstunden. Der weitere Ausbau zu einem international bedeutenden Frachtdrehkreuz mit uneingeschränkten Nachtstarts und –landungen ist Ziel der Landes- und Bundesregierung. Hier vermissen wir konkrete Ziele für die Zukunft zum Schutz der hier lebenden Menschen. Ziele zum Schutz der Vögel, der Feldhamster und Biber sind im Regionalplan ausreichend definiert. Wo sind die Ziele zum Schutz der Menschen? Der Siedlungsbeschränkungsbereich reicht bereits bis an die Gemarkung der Ortsteile heran.
Wir fordern
- klar definierte Ziele zum Lärmschutz besonders nachts
- Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Erreichung der Ziele analog der Handlungsempfehlungen im Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes
- keine weitere Ausdehnung der SBB bei Zunahme der Flugbewegungen.
zu Punkt 5.3 Telekommunikation
Die flächendeckende Versorgung der Region mit 50 Mbit/s ist nicht zukunftsgerecht. Hier fordern wir die Aufnahme eines Zieles (z.B. Glasfaserausbau Vectoring mit Stand der Technik Technologie > 50 Mbit/s, LTE-Ausbau mit bis zu 300 Mbit/s oder Hybrid AccessTechniken (Kombination Fest- und Mobilfunknetz) wichtig im ländlichen Raum, welches den Anforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung entspricht.
zu Punkt 4.2.1 Landwirtschaft – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft
Wir fordern, dass Versiegelung und Entzug landwirtschaftlicher Flächen für anderweitige Nutzungen nur in Ausnahmefällen möglich ist und nicht nur für Flächen mit hohem Ertragspotential.
zu Punkt 4.2.1.7 Umwandlung von Ackerflächen in Grünland
Dazu möchten wir anmerken, dass die Hoffnung auf die Ansiedlung von mehr Wiederkäuern (Rinder und Schafe) zur Verwertung des anfallenden Futters nicht realistisch ist.
zu Punkt 4.2.1.10 Erhalt der Produktionsstandorte der Tierhaltung
Auch dieses Ziel ist auf Grund der bestehenden und zu erwartenden Auflagen und Anforderung nicht realistisch, da die Tierhaltung kaum noch wirtschaftlich ist.
Dieser Brief wurde von den Mitgliedern der Fraktion "Freies Bündnis" und der Mehrzahl der Freien Unabhängigen Wählergemeinschaft unterzeichnet